Durchschnittl. tägliche Buchungszeiten | Kinder von 3 bis 6 Jahren | Ermäßigter Beitrag f. 1. Geschwisterkind unter 3 Jahren (75 %) | Kinder unter 3 Jahren | Schulkinder |
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> 1 - 2 | 54,00 € | 72,00 € | 50,00 € | |
> 2 - 3 | 59,00 € | 79,00 € | 60,00 € | |
> 3 - 4 | 65,00 € | 86,00 € | 70,00 € | |
> 4 - 5 | 93,00 € | 70,00 € | 93,00 € | *80,00 € |
> 5 - 6 | 100,00 € | 75,00 € | 100,00 € | *90,00 € |
> 6 - 7 | 107,00 € | 80,00 € | 107,00 € | *100,00 € |
> 7 - 8 | 114,00 € | 86,00 € | 114,00 € | *110,00 € |
> 8 - 9 | 121,00 € | 91,00 € | 121,00 € | *120,00 € |
Zusätzlich werden Beiträge erhoben für Spielgeld und Getränkegeld in Höhe von jeweils 5,-€ pro Monat. Es besteht die Möglichkeit, warmes Mittagessen zu bestellen (Lieferant Hofmann Menue). Preis pro Portion: 3,00 € für Kindergarten- und Schulkinder. 2,00 € pro Portion für Krippenkinder.
Im Rahmen des EU-Schulprogramms erhalten wir wöchentlich eine kostenlose Obst- & Gemüsekiste sowie eine Milchlieferung durch die Firma Hutzelhof.
* Die Kosten für die Ferienbetreuung der Schulkinder richten sich nach den gebuchten Tagen sowie der Stundenanzahl.
Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer eines Kindergartenjahres. Änderungen können von der/den Personensorgeberechtigte(n) zum 1.September, 1.Januar und 1.Mai des jeweiligen Kindergartenjahres vorgenommen werden.
Die ersten zwei Monate des Betreuungsvertrages gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Sollte der Betreuungsvertrag vor der Aufnahme eines Kindes seitens des/der Personensorgeberechtigten gekündigt werden, sind an den Träger 3 Monatsbeiträge zu entrichten.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten nur zum Ende des Kindergartenjahres oder aus wichtigen persönlichen Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei einem Umzug ist eine schriftliche Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich.
Der Träger der Tageseinrichtung hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung den/die Personensorgeberechtigte(n) anzuhören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: