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Kosten

Durchschnittl. tägliche Buchungszeiten Kinder von 3 bis 6 Jahren Kinder unter 3 Jahren Schulkinder
> 1 - 2   110,00 € 50,00 €
> 2 - 3   130,00 € 60,00 €
> 3 - 4   150,00 € 70,00 €
> 4 - 5 110,00 € 170,00 € *80,00 €
> 5 - 6 120,00 € 190,00 € *90,00 €
> 6 - 7 130,00 € 210,00 € *100,00 €
> 7 - 8 140,00 € 230,00 € *110,00 €
> 8 - 9 150,00 € 250,00 € *120,00 €

* Die Kosten für die Ferienbetreuung der Schulkinder richten sich nach den gebuchten Tagen sowie der Stundenanzahl.

Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Es gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Den Beitragszuschuss erhalten alle Kinder ab dem 01.09.2023, die 2023  das dritte Lebensjahr vollenden und wird gleich bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Für die Krippenkinder bzw. für die Kinder, die zwischen Januar und August 3 Jahre alt werden kann ein Antrag beim Zentrum Bayern Familie u. Soziales (ZBFS) gestellt werden.

Zusätzlich werden Beiträge erhoben für Spielgeld und Getränkegeld in Höhe von jeweils 5,-€ pro Monat. Es besteht die Möglichkeit, warmes Mittagessen zu bestellen (Lieferant Hofmann Menue). Preis pro Portion: 3,00 € für Kindergarten- und Schulkinder. 2,50 € pro Portion für Krippenkinder.
Im Rahmen des EU-Schulprogramms erhalten wir wöchentlich eine kostenlose Obst- & Gemüsekiste sowie eine Milchlieferung durch die Firma Hutzelhof.

Umbuchung

Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer eines Kindergartenjahres. Änderungen können von der/den Personensorgeberechtigte(n) zum 1.September, 1.Januar und 1.Mai des jeweiligen Kindergartenjahres vorgenommen werden.

Kündigung

Die ersten zwei Monate des Betreuungsvertrages gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten  mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Sollte der Betreuungsvertrag vor der Aufnahme eines Kindes seitens des/der Personensorgeberechtigten gekündigt werden, sind an den Träger 3 Monatsbeiträge zu entrichten.

Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten nur zum Ende des Kindergartenjahres oder aus wichtigen persönlichen Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei einem Umzug ist eine schriftliche Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich.

Der Träger der Tageseinrichtung hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung den/die Personensorgeberechtigte(n) anzuhören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit anderer Kinder erheblich gefährdet ist
  • der/die Personensorgeberechtigte(n) trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Entrichtung des Beitrages in Verzug sind,
  • der/die Personensorgeberechtigte(n) wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Regelungen der Ordnung der Tageseinrichtung verstoßen.